Hundetraining im Raum Gera, Greiz und Altenburg 

Mit dem richtigen KnowWau zum perfekten Team

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)   Stand: 12.09.2024

 

 

§1        Geltungsbereich
1.1       Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Hundetrainers/der Hundeschule, nachstehend auch „Veranstalter“ genannt, nach diesem Vertrag mit seinen Vertragspartnern, nachstehend auch „Teilnehmer“ oder „Kunde“ genannt.
1.2       Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Die Bekanntgabe kann auch durch Veröffentlichung auf der Internetseite des Veranstalters erfolgen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

§2        Vertragsgegenstand, Zustandekommen des Vertrages
2.1       Der Veranstalter bietet Trainings- und Ausbildungsveranstaltungen für Hunde sowie Coachingveranstaltungen und Seminare/Webinare für Hundehalter an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird vom Veranstalter in seiner Internetpräsenz und von ihm sonst genutzten Medien bekannt gegeben.
2.2       Die Anmeldung kann entweder telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder über das Kontaktformular erfolgen. Mit der Anmeldung bestätigt der Kunde die Anerkennung der AGB sowie der Datenschutzhinweise.
2.3       Mit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter, kommt der Dienstvertrag gemäß §611 BGB zustande. Die Bestätigung enthält alle relevanten Angaben zum gebuchten Angebot. Die Buchungsbestätigung kann sowohl schriftlich als auch per E-Mail erfolgen.

§3        Stornierung und Rücktritt
3.1       Mit seiner Anmeldung meldet sich der Teilnehmer verbindlich für eine einzelne oder mehrere Veranstaltung(en) an.
3.2       Die Anmeldung zu einem Kurs kann von dem Teilnehmer nur bis spätestens 24 Stunden vor Beginn des Kurses gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 % der auf den betreffenden Kurs entfallenden Teilnahmegebühr storniert werden. Storniert der Teilnehmer seine Anmeldung später oder gar nicht, ist die Vergütung in voller Höhe fällig.
3.3       Der Veranstalter behält sich vor, bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen, wenn ihm diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf die Veranstaltung eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.
3.4       Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweist und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.
3.5       Macht der Teilnehmer von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch, wird ihm die gezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Darüber hinaus stehen ihm keine Ersatzansprüche zu.
3.6       Die Wirksamkeit der Stornierung tritt erst durch die Bestätigung der Hundeschule ein. Nicht fristgemäß abgesagte Termine werden in voller Höhe in Rechnung gestellt.

§4         Absagen und Terminänderungen
4.1.       Sollten Termine seitens des Veranstalters abgesagt werden, werden diese nach erneuter Vereinbarung nachgeholt oder als Webinar angeboten.
4.1.1     Wenn der Veranstalter einen Kurstermin als Webinar anbietet, ist dies gleichzusetzen mit einer regulären Präsenzstunde. Eine Nichtteilnahme am Webinar verleiht keinen Anspruch auf Nachholung der versäumten Gruppenstunde.
Der Veranstalter gibt mind. 12 Stunden vor Kurstermin bekannt, dass die Kursstunde als Webinar angeboten wird.
4.2         Sollte ein Teilnehmer einen Einzeltrainingstermin aus wichtigen Gründen absagen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, einen Ersatztermin zu benennen. Sollte der Teilnehmer an dem neuen Termin erneut nicht teilnehmen, gilt der Termin als teilgenommen.
4.2.1      Gruppenstunden, Kurse: Absagen der Kursstunden sind mindestens 24 Stunden vorher per E-Mail, WhatsApp oder telefonisch mitzuteilen. Das Nichterscheinen oder die verspätete Absage verleiht keinen Anspruch auf Nachholung der versäumten Gruppenstunde. Das Absagen von mehreren Terminen innerhalb eines Kurses ist nicht möglich.
4.2.2      offener Welpenkurs: Der Welpenkurs beinhaltet 8 Termine. Trainingsinhalt und Trainingsort werden vorab bekannt gegeben. Der Teilnehmer hat vorab mit der Hundeschule den passenden Welpenkurs (Tag & Uhrzeit) vereinbart. Ein Wechsel in eine anderen Welpenkurs ist nur nach Absprache möglich.
4.2.3      Einzeltrainingsstunden: Terminänderungen sind rechtzeitig, mindestens 48 Stunden vorher, per E-Mail, WhatsApp oder telefonisch vorzunehmen. Bei einer verspäteten Meldung wird eine Ausfallrechnung in Höhe von 30% der vorher geplanten Zeit berechnet.
4.2.4      Spezielle Events, Wanderungen: Wird die Buchung der Teilnahme an einer der Veranstaltungen weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin storniert, fallen Kosten von 30% der Teilnahmegebühr an. Bei einer Stornierung von weniger als 12 Stunden vor dem Veranstaltungstermin, wird der Ausfall in voller Höhe berechnet.
4.2.5     Seminare, Workshops, Vorträge: Die jeweiligen Gebühren sind nach verbindlicher Anmeldung fällig, worüber der Anspruch auf einen Platz garantiert wird. Bei Nichterscheinen wird der Betrag nicht zurückerstattet. Sie können jedoch einen Ersatzteilnehmer stellen. Wird die Teilnahme an einer Veranstaltung weniger als 48 Stunden vor dem Termin storniert, fällt eine Stornogebühr von 50% an, ab weniger als 12 Stunden vor Veranstaltung fallen 100% Stornogebühr an. Das Widerrufsrecht bezüglich Fernabsatzverträge findet laut BGB § 312 Absatz b Nr. 6 keine Anwendung. Der Teilnehmer hat kein Recht auf Widerruf.

§5          Vertragsdauer und Vergütung
5.1         Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
5.2         Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
5.3         Sämtliche Teilnahmegebühren sind mit Übersendung des Anmeldeformulars, bzw. Rechnungsstellung, spätestens jedoch zu Veranstaltungsbeginn, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Teilnahme auszuschließen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Veranstalter. Der Veranstalter behält sich vor, von dem Teilnehmer den Ersatz des ihm aus der Nichtteilnahme entstehenden Schadens zu verlangen. Die Zahlung kann zu Kursbeginn bar vor Ort bzw. durch Überweisung auf das entsprechend angegebene Konto erfolgen.

§6          Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1         Für jeden teilnehmenden Hund und den Hundehalter bzw. -führer (Teilnehmer) muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung vorliegen. Mit der verbindlichen Anmeldung erklärt der Teilnehmer, dass er eine solche Versicherung besitzt.
6.2         Der Veranstalter bzw. der von ihm eingesetzte Trainer /Coach/ Veranstaltungsleiter ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
6.3         Stören der Teilnehmer oder sein Hund die Veranstaltung, so dass ein reibungsloser und sicherer Ablauf nicht mehr gewährleistet werden kann, behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer bzw. Hund ohne Erstattung der Teilnahmegebühr von der Veranstaltung auszuschließen. Der Nachweis ersparter Aufwendungen des Veranstalters bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
6.4         Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Auf gesundheitsbedingte Beeinträchtigungen hat der Teilnehmer den Veranstalter bzw. den von ihm eingesetzten Trainer/ Coach/ Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert hinzuweisen. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Veranstaltung auszuschließen.
6.5         Jeder teilnehmende Hund muss über einen altersentsprechenden vollständigen Impfschutz verfügen. Ein aktueller Heimtierausweis ist dem Veranstalter auf Wunsch vor Beginn der Trainings bzw. der ersten Kursstunde vorzulegen. Mit seinem Erscheinen zur Veranstaltung versichert der Teilnehmer, dass der Hund gesund ist, kein Ansteckungsrisiko für Mensch oder Tier darstellt, frei von Ungeziefer ist und den Anforderungen des Unterrichts körperlich gewachsen ist.
6.6         Bei während der Veranstaltung auftretenden gesundheitlichen Problemen oder einem der weiteren Veranstaltungsteilnahme entgegenstehenden aggressiven Verhalten des Hundes ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Hund von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

§7           Erfolg
7.1          Ein bestimmter Erfolg ist seitens des Veranstalters nicht geschuldet; dieser hängt wesentlich von der Mitarbeit der Teilnehmer ab.
7.2          Ziel ist es, dem Kunden Inhalte und Handlungsempfehlungen zu vermitteln. Ein Erfolg zum Erreichen bestimmter Ziele wird ausdrücklich nicht geschuldet, sondern erfordert die richtige und konsequente Umsetzung der Trainingsvorschläge und hängt mithin maßgeblich vom Kunden ab.

§8            Haftung
8.1           Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
8.2          Der Veranstalter haftet dem Teilnehmer nicht für von Dritten und/oder von deren Hunden herbeigeführte Schäden. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von Ansprüchen frei, die in Bezug auf den Teilnehmer oder den Hund des Teilnehmers von Dritten gegen den Veranstalter geltend gemacht werden.

§9            Sonstige Bestimmungen
9.1           Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von ihnen mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
9.2           Mündliche Nebenabreden existieren nicht.
9.3           Alle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.